Ersatzneubau des Sportplatzgebäudes in Sevelen
In der gemeinsamen Sitzung wurde der erste Entwurf des Ersatzneubaus vom Sportplatzgebäude in Sevelen vorgestellt und beraten. Das vorhandene Sportplatzgebäude weist sowohl bauliche als auch funktionale Defizite auf: Die aktuell vorhandenen Dusch- und Umkleidebereiche sind stark sanierungsbedürftig. Auch die Heizungsanlage ist nicht mehrzuverlässig und fällt regelmäßig aus, hieraus resultieren ständige Reparaturkosten. Darüber hinaus entspricht die derzeitige Raumaufteilung nicht mehr den heutigen Anforderungen an ein Sportplatzgebäude. Insbesondere stehen keine separaten Dusch- und Umkleidemöglichkeiten für die Schiedsrichter zur Verfügung. Des Weiteren gibt es für die Größe des Sportvereins mit seinen verschiedenen Mannschaften (Jugend, Juniorinnen, Senioren und Damen) nicht ausreichend Umkleidemöglichkeiten und auch fehlende Lagermöglichkeiten. Im Austausch mit dem Verein wurde der Raumbedarf ermittelt und ein Architekt hinzugezogen. Das Raumprogramm sieht Gesamtkosten für den Ersatzneubau von insgesamt 4.700.000 Euroeinschließlich Baunebenkosten und Baupreissteigerungen vor. Ausgegangen wird von einemmittleren Standard, u.a. sind hier auch Kosten enthalten für eine Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Wärmepumpe, teilweise Installation einer PV-Anlage und auch die Errichtung eines Gründaches. Die Verwaltung wurde beauftragt in weiteren Gesprächen mit dem Planungsbüro und dem Verein Einsparmöglichkeiten abzustimmen und dann eine überarbeitete Planung vorzulegen.
Neubau der Grundschule in Sevelen
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden die Inhalte für den Realisierungswettbewerb zum Neubau der Grundschule in Sevelen vom Schul- und Sportausschuss vorberaten und anschließend in gleiche Sitzung vom Bau- und Umweltausschuss beschlossen. Der Realisierungswettbewerb beinhaltet das Raumprogramm, die Freiraumplanung sowie organisatorische Inhalte. Da die Gemeinde Issum als öffentlicher Auftragsgeber einen Planungsauftrag mit einem Honorarvolumen von über 216.000 € ausschreibt, ist die Verwaltung gemäß der Vergabeverordnung (VgV) verpflichtet, ein Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Dieses wird von der Architektenkammer NRW regelmäßig geprüft, um die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten. Das Raumprogramm und weitere organisatorische Themen werden mit der Auslobung veröffentlicht. Interessierte Architektur- und Landschaftsarchitekturbüros können dann entsprechende Vorschläge entwerfen, einen verbindlichen Kostenrahmen erstellen und diese anonym bei postwelters + partner einreichen. Die Verkehrssituation außerhalb des Schulgeländes ist nicht Bestandteil des Wettbewerbs. Diese Themen werden gesondert in einer Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 24.09.2026behandelt. Über den Beginn des Architekturwettbewerbs wird die Gemeinde gesondert informieren.