Issum startet mit der Elektronischen Wohnsitzanmeldung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

 Issum startet mit der Elektronischen Wohnsitzanmeldung

Die Gemeinde Issum bietet seit dem 19. Dezember 2025 die Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) an. Bürgerinnen und Bürger können sich nach einem Umzug bequem online ummelden – ohne Termin und ohne Behördengang.

Mit dem neuen Service setzt Issum einen weiteren Schritt in Richtung moderne und bürgerfreundliche Verwaltung. Die Elektronische Wohnsitzanmeldung ermöglicht es, den gesamten Ummeldungsprozess digital abzuwickeln: von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis zur Aktualisierung des Personalausweises oder Reisepasses. Der Online-Dienst ist sicher, transparent und spart Zeit sowie den Weg ins Rathaus.

Einfacher Prozess, maximale Sicherheit

Für die Nutzung benötigen Bürgerinnen und Bürger einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte, die AusweisApp sowie ein BundID-Konto. Nach der Authentifizierung können die Adressdaten aktualisiert und die Wohnungsgeberbestätigung hochgeladen werden. Nach erfolgreicher Prüfung durch die Meldebehörde steht eine digitale Meldebestätigung zum Download bereit. Die Aktualisierung der Ausweisdokumente erfolgt ebenfalls online – die Bundesdruckerei stellt die notwendigen Aufkleber per Post zu.

Bundesweites Projekt, lokaler Nutzen

Die Elektronische Wohnsitzanmeldung wurde im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA) entwickelt. Hamburg hat den Service federführend umgesetzt und stellt ihn bundesweit zur Verfügung. Issum ist ab dem 19. Dezember 2025 an das System angeschlossen und bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern damit eine moderne Alternative zur klassischen Ummeldung vor Ort.

„Mit der Einführung der Elektronischen Wohnsitzanmeldung machen wir unseren Service noch bürgerfreundlicher“, sagt Alexander Alberts, Bürgermeister der Gemeinde Issum. „Der digitale Prozess spart nicht nur Zeit, sondern entlastet auch unsere Verwaltung.“

Hintergrund: Das „Einer-für-Alle-Prinzip“

Das EfA-Prinzip regelt die bundesweite Bereitstellung von Online-Diensten. Jedes Bundesland entwickelt bestimmte Services, die dann allen Kommunen zur Verfügung stehen. Die Elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen auf dem Weg zur Digitalisierung der Verwaltung.