In der gestrigen Sitzung des Rates der Gemeinde Issum wurden Beschlüsse gefasst, welche die Infrastruktur und Lebensqualität in Issum stärken sollen.
Bestellung der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters
Frau Sabine Marks wird ab dem 01. März 2026 zur allgemeinen Vertreterin des Bürgermeisters bestellt.
Bestellung von Standesbeamtinnen und Standesbeamten
Nach dem Erwerb der erforderlichen Qualifikationen wird Frau Silvia Meier wird ab dem 01. März 2026 als Standesbeamtin bestellt.
Bericht zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Es wurde über die Aufgaben der Gleichstellung berichtet. Es gab Projekte zur Förderung der Gleichstellung und zur Aufklärung über Betrugsmaschen. Um die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten weiterhin angemessen zu erfüllen, wird die Verantwortung von Sarah Schulze auf Frau Christin Meinel übertragen werden.
Benennung der neuen Straße im Neubaugebiet Oberstraße
Die neue Straße im Neubaugebiet Oberstraße soll den Namen Steinkauzweg erhalten. Zur Namensfindung wurden Aufrufe in Zeitungen und sozialen Medien gestartet, die 25 Namensvorschläge resultierten. Von diesen beziehen sich 14 Vorschläge auf den Steinkauz, ein Vogel, der in der Planungsphase des Projekts Probleme verursacht hat. Aufgrund des starken Wunsches der Bürger, einen Bezug zum Steinkauz herzustellen, hatte die Verwaltung den Namen Steinkauzweg empfohlen.
Widmung Achter de Kerk
Die Straße Achter de Kerk soll gemäß des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Weiterer Umgang mit der Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Bau GB zur Schaffung einer Wohnbaufläche im Bereich Haffmannsdyck
Der Antrag auf Einleitung eines Satzungsaufstellungsverfahrens gemäß § 34 Abs. 4 BauGB wird ruhend gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan einzuholen.
Die Gemeinde Issum verfolgt nun die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans, um neuen Wohnraum zu schaffen und städtebauliche Ordnung für das gesamte Gebiet „Vorst“ zu gewährleisten.
Grundsatzbeschluss und Leitlinien zur Umsetzung des § 246e BauGB ("Bau-Turbo")
Der Rat hat über den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des § 246e Baugesetzbuch (BauGB) beraten. Diese Regelung, auch als „Bau-Turbo“ bekannt, zielt darauf ab, den dringend benötigten Wohnraum schneller bereitzustellen und die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Issum im Bereich Feldstraße zur Schaffung einer Wohnbaufläche
1. Feststellung von Ausschließungsgründen
2. Erläuterung der Planungsabsichten
3. Aufstellungsbeschluss zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Issum im Bereich Feldstraße gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die Gemeinde Issum plant die Umwandlung eines Areals an der Feldstraße (ca. 3.200 m²) von einer Gemeinbedarfsfläche in eine Wohnbaufläche. Dies ermöglicht die Schaffung von Wohnraum, insbesondere für obdachlose Menschen oder Flüchtlinge. Die Gemeinde benötigt einen weiteren Standort, um die Verteilung von Unterkünften im Gemeindegebiet auszugleichen. Der Bau- und Umweltausschuss hat bereits über die Pläne beraten. Bürger und Behörden werden in den Planungsprozess einbezogen. Der aktuelle Parkplatz wird verlegt, um Stellplätze für die Sporthalle sicherzustellen. Die Fläche kann auch für andere Wohnmodelle in der Zukunft genutzt werden.
Durch diesen Schritt soll zunächst lediglich die rechtliche Möglichkeit geschaffen werden. Die konkrete Planung wird zu einem späteren Zeitpunkt politisch zu beraten sein. Zudem ist hierzu eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant.