Die Gemeinde Issum sucht für die Durchführung der Landtagswahl am 25. April 2027 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aus Issum. Voraussetzung für die Mitarbeit im Wahllokal ist die Vollendung des 16. Lebensjahres sowie die deutsche Staatsangehörigkeit.
Außerdem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Sie gehören vor Ort einem Team von maximal 8 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern an. Zusammen bilden Sie den Wahlvorstand, der für jedes Wahllokal gebildet werden muss und die Wahl durchführt. Besondere Vorkenntnisse für die Arbeit im Wahlvorstand sind nicht erforderlich.
Gemeinsam sorgen Sie für
- die Überprüfung der Personalien,
- das Aushändigen der Stimmzettel,
- Ruhe und Ordnung im Wahllokal,
- das Führen des Wählerverzeichnisses.
Die Wahllokale sind am Wahltag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Es müssen nicht immer alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer während des Wahltages ständig vor Ort sein. Die Entscheidung hierüber trifft der jeweilige Wahlvorsteher bzw. die jeweilige Wahlvorsteherin.
Nach der Schließung des Wahllokals um 18 Uhr helfen dann wieder alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beim Auszählen der Stimmen mit. Gemeinsam beschließen Sie über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einzelner Stimmen und stellen das Wahlergebnis fest.
Für den Einsatz am Wahltag wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro gezahlt.
Wer Interesse hat, ein Ehrenamt in einem Wahlvorstand zu übernehmen, kann sich ab sofort beim Wahlbüro melden (E-Mail: wahlen@issum.de). Ansprechpartnerin ist Frau Ingenpaß, Telefon: 02835-1078. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich hier online zu registrieren.